- erwerben
- anerziehen; siegen; für sich entscheiden; gewinnen; das Rennen machen (umgangssprachlich); erlangen; obsiegen; triumphieren; einheimsen; erringen; erstehen; aufkaufen; ankaufen; kaufen; (sich) aneignen; sammeln; verdienen; einbringen
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er|wer|ben [ɛɐ̯'vɛrbn̩], erwirbt, erwarb, erworben <tr.; hat:a) durch Arbeit erlangen, in seinen Besitz bringen:er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben.Syn.: bekommen, ↑ einnehmen, ↑ erhalten, ↑ kriegen (ugs.), ↑ scheffeln (ugs., oft abwertend), ↑ verdienen.b) sich [durch Lernen] etwas aneignen, erwerben:Kenntnisse, Fertigkeiten, Qualifikationen erwerben; sie erwarb die Hochschulreife auf dem 2. Bildungsweg.Syn.: ↑ erarbeiten.c) durch Kauf, Verhandlungen erlangen:ein Grundstück käuflich erwerben; die Rechte für die Verfilmung eines Buches erwerben; das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben.Syn.: ↑ anschaffen, ↑ ergattern (ugs.), ↑ erstehen, ↑ kaufen, sich ↑ leisten, sich versorgen mit, sich ↑ zulegen.* * *
er|wẹr|ben 〈V. tr. 279; hat〉1. durch Bemühung, Verdienst, Kauf erlangen2. kaufen, anschaffen3. verdienen, erringen, gewinnen4. erlernen● sich die Achtung, Anerkennung, das Vertrauen seines Vorgesetzten \erwerben; er hat sich große Fertigkeiten auf diesem Gebiet erworben; seinen Lebensunterhalt durch Klavierunterricht \erwerben; die Filmgesellschaft erwarb die Rechte zur Verfilmung dieses Romans; etwas käuflich \erwerben; erworbene Eigenschaften nicht angeborene E.; erworbene Rechte nicht durch Geburt od. Erbe erlangte R.* * *
er|wẹr|ben <st. V.; hat [mhd. erwerben, ahd. irhwerban, eigtl. = durch tätiges Handeln erreichen, zu Ende bringen]:1.a) durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen:er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben;damit kannst du [dir] keine Reichtümer e.;Ü [sich] große Verdienste um etw. e.;sie erwarb sich die Achtung ihrer Mitmenschen;b) sich durch Übung, Lernen o. Ä. aneignen:[sich] Fertigkeiten e.;durch Lektüre ein umfangreiches Wissen e.2.a) durch Kauf, Verhandlungen erlangen:ein Grundstück käuflich e.;die [Aufführungs]rechte für ein neues Theaterstück e.;das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben;b) (Med., Psychol.) allmählich herausbilden, sich aneignen:den Herzklappenfehler hat er schon als Kind erworben;<meist im 2. Part.:> angeborene und erworbene Reflexe, Leiden.* * *
er|wẹr|ben <st. V.; hat [mhd. erwerben, ahd. irhwerban, eigtl. = durch tätiges Handeln erreichen, zu Ende bringen]: 1. a) durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen: er hat als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erworben; damit kannst du [dir] keine Reichtümer e.; ... und erwarb als Maschinenbauer im Frühsommer 1902, also mit 24 Jahren, den Grad eines Ingenieurs (Doderer, Wasserfälle 20); mein Großvater hatte im Hofdienst den erblichen Adel erworben (Zuckmayer, Fastnachtsbeichte 78); Ü [sich <Dativ>] große Verdienste um etw. e.; durch seine Tat hat er sich großen Ruhm erworben; er erwarb sich die Achtung, das Vertrauen seiner Mitmenschen; b) sich durch Übung, Lernen o. Ä. aneignen: [sich <Dativ>] Kenntnisse, Fertigkeiten e.; durch Lektüre ein umfangreiches Wissen e.; Aber er kam rasch über die Anfänge hinweg und erwarb Geschicklichkeit (Hesse, Narziß 212). 2. a) durch Kauf, Verhandlungen erlangen: ein Grundstück käuflich e.; die [Aufführungs]rechte für ein neues Theaterstück e.; das Museum hat drei wertvolle Gemälde erworben; b) (Med., Psych.) allmählich herausbilden, sich aneignen: den Herzklappenfehler hat er schon als Kind erworben; Es scheint, dass Neurosen nur in der ersten Kindheit ... erworben werden (Freud, Abriß 57); <meist im 2. Part.:> angeborene und erworbene Reflexe, Leiden.
Universal-Lexikon. 2012.